Autoverwertung

ATA GmbH

 

Laubenhof 1

45326 Essen

Verkehrszeichen 270.1 mit Zusatzzeichen

 

Die Kennzeichnung der besonders feinstaubgefährdeten Gebiete erfolgt durch das Verkehrszeichen „Umweltzone“. Unter dem Zeichen werden auf einem Zusatzzeichen die Umweltplaketten angezeigt, mit denen ein Fahrzeug gekennzeichnet sein muss, damit es diesen Bereich durchfahren darf. Eine grüne Plakette kennzeichnet Fahrzeuge mit den niedrigsten Schadstoffemissionen. Fahrzeuge ohne Umweltplakette dürfen keine Umweltzone durchfahren.

 

Kommunen und Städte erlassen zur Verbesserung der Luftqualität in besonders feinstaubgefährdeten Zonen wie Innenstädten, einigen Bundesstraßen oder Verkehrsknotenpunkten Verkehrsverbote. Hier geht es es zum aktuellen Umweltzonenplan. Die Kennzeichnung eines Kraftfahrzeugs mit einer Umweltplakette, die teilweise auch als Feinstaubplakette bezeichnet wurde, beruht auf freiwilliger Basis. Allerdings ist das Durchfahren einer Umweltzone ohne Plakette auch dann nicht erlaubt, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen zur Zuteilung der erforderlichen Umweltplakette erfüllt. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen zum Durchfahren einer Umweltzone eine Umweltplakette.

 

Von den Verkehrsverboten sind nicht betroffen:

Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder, Motorroller und dreirädrige Kraftfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung, Kraftfahrzeuge für Personen, die außergewöhnlich schwerbehindert sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Markenzeichen-Eintragung „aG“, „H“, oder „Bl“ haben. Die einem Kraftfahrzeug zugeordnete Plakettenfarbe ergibt sich aus der jeweiligen Schadstoffemissionsklasse und einem gegebenenfalls nachgerüsteten Partikelminderungssystem (PMS).

 

Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung der Plakettenfarbe zur Emissionsschlüsselnummer:

Wohnmobile bis 2,8t zulässigem Gesamtgewicht gelten bei der Plakettenzuordnung als PKW, Wohnmobile über 2,8t zulässigem Gesamtgewicht und andere "So. Kfz." als LKW. Die folgenden Abbildungen von neuem und altem Fahrzeugschein zeigen, an welchen Stellen die Emissionsschlüsselnummer Ihres Fahrzeugs eingetragen ist.

Aus der in Ihrem Fahrzeugschein eingetragenen Emissions-schlüsselnummer ergibt sich nach der Zuordnungstabelle die Plakettenfarbe. Falls in der Tabelle die Emissionsschlüsselnummer Ihres Fahrzeugs nicht aufgeführt ist, kann keine Umweltplakette ausgegeben werden.

 

Die Umweltplaketten erhalten Sie bei uns!

 

Über 30 Jahre Erfahrung in Ersatzteile, Reparaturen, Altautoentsorgung, Karosseriearbeiten, Unfallinstandsetzung,u.v.m.

Gebrauchteileshop

Gut und Günstig

++++ Besuchen Sie unsere Seite EU Neufahrzeuge und unseren Tuning Katalog ++++

 Schadstoff-
gruppe
Plaketten

 Pkw
entspricht Fz der  EU-Klasse M1

 Lkw / Busse
entsprechen
Nfz der EU-
Klassen M2, M3  und N

 Pkw
entspricht
Fz der EU- Klasse M1,
mit PMS

nachgerüstet auf:

Pkw 
entspricht
Fz der EU-
Klasse M1

Lkw /Busse
entsprechen Nfz der EU-Klassen M2, M3 und N

2
 

 

 

 

25 bis 29, 35, 41, 71

20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61 

3
 

 

 

Stufe PM 1:
14, 16, 18, 21, 22, 25 bis 29, 34, 35, 40, 41, 71, 77

30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72

34, 44, 54, 70, 71

 4

14, 16, 18 bis 70; 71 bis 75 im Falle von Gas-Fz gemäß RL
88/77/EWG

30 bis 55, 60,61

Stufe PM 1:
49 bis 52;
Stufe PM 2:
30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 48, 67 bis 70;
Stufe PM 3:
32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 66
und
Stufe PM 4

32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70, 73 bis 75

35, 45, 55, 80, 81, 83,
84, 90,

91